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IT-Sicherheit fördern lassen –„go-digital“ wird verlängert

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Ihr Unternehmen möchte auf digitale Sicherheitsrisiken besser vorbereitet sein? Mit „go-digital“ verringern Sie die Investition in IT-Sicherheit um 50% und steigern das Sicherheitsniveau erheblich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Unternehmen (KMU) zukünftig noch zielgerichteter in der Digitalisierung. Die neue Richtlinie vom 27. Dezember 2021 verbessert das bewährte Förderprogramm an zahlreichen Stellen. Das BMWi stellt Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung. Die Antragstellung kann ab dem 1. Januar 2022 erfolgen.

Förderfähig ist beispielsweise die Beratung und Umsetzung von IT-Sicherheitsprojekten. vimopro ist als Beratungsunternehmen autorisiert und übernimmt für Sie alle erforderlichen Schritte zur erfolgreichen Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des IT-Schutzniveaus.

Häufig gestellte Fragen zu go-digital

Wie läuft die Förderung ab?2022-01-14T13:48:51+00:00

Sie fragen die Förderung bzw. ein entsprechendes IT-Sicherheitsprojekt bei der vimopro GmbH an. Daraufhin wird eine Potenzialanalyse durchgeführt und ein grobes Realisierungskonzept erstellt. Der Antrag wird gestellt und binnen vier bis acht Wochen genehmigt. Es folgt die Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts. Nach Projektabschluss bestätigt das beratene Unternehmen die erbrachte Leistung und bewertet die Qualität der Beratung.

Was wird gefördert?2022-01-14T10:35:54+00:00

Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU. Ausgeschlossen sind Soft- und Hardwarekosten, sowie Beratungsleistungen, die in direktem Zusammenhang stehen.

Wie lange wird die Förderung gewährt?2022-01-14T10:33:42+00:00

Die Dauer des eigentlichen Projekts sollte einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten. Das „go-digital“ Programm läuft voraussichtlich bis 2024 und Anträge können bis zum Ende der Laufzeit gestellt werden.

Wie hoch ist der Umfang der Förderung?2022-01-14T10:31:40+00:00

Die Zuwendung wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50 %.

Welche Unternehmen sind förderfähig?2022-01-14T10:30:08+00:00

Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen und im Jahr vor dem Vertragsschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro hatten.


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